2 Cent: Gewalt, Gefühle und Gummibegriffe


Ich gehe mit Thomas Fischer nicht immer konform. Muss ich auch nicht. Aber er ist sehr gut darin, in seinen Kolumnen Recht von Gerechtigkeit zu trennen, die Moral von der Justiz – und das Arschloch vom Verbrecher.

In diesem Text setzt er sich mit den Reformplänen der Justizministerin auseinander, die den Gewaltbegriff massiv ausweiten/aufweichen will. Weil ich seine Meinung dazu seit Jahren selber predige, äußere ich mich hier dazu – und rege mich obendrein darüber auf, dass immer mehr Gesetze speziell auf tatsächliche oder empfundene Bedrohungen von Frauen zugeschnitten werden.

Früher war ein Gewaltverbrechen ein Gewaltverbrechen.

Heute ist Gewalt offenbar alles, was geeignet ist, jemanden "zu irritieren", "einzuengen", "unsicher fühlen zu lassen" oder "emotionale Belastungen zu erzeugen". Und wenn man sich lange genug durch die neuesten Vorschläge aus dem Justizministerium liest, gewinnt man den Eindruck, dass der Begriff "Gewalt" mittlerweile ungefähr dieselbe Präzision besitzt wie "toxisch", "Narrativ" oder "nachhaltig". "Gewalt" ist irgendwie das negative Pendant zur "Wellness".

Gewalt ist Anti-Wellness.

Fischer formuliert das erfreulich klar: Wenn Begriffe beliebig ausgeweitet werden, verlieren sie irgendwann ihren Sinn. Das ist keine konservative Reaktion alter weißer Männer, sondern ein sprachlicher und juristischer Grundsatz. Sprache funktioniert nur, wenn Worte Unterschiede markieren. Wenn alles Gewalt ist, ist nichts mehr Gewalt.

Wir erleben seit Jahren dieselbe rhetorische Inflation:
"Übergriffig" bedeutete einmal körperliche Grenzüberschreitung.
"Trauma" war einmal ein medizinischer Begriff.
"Missbrauch" hatte einmal eine definierte Schwere.
"Vergewaltigung" hatte mal was mit Sex zu tun.

Heute reicht oft schon ein schlechtes Date, eine unhöfliche Bemerkung oder das falsche Emoji zur hysterischen Hochstufung.

Das Problem daran ist nicht nur sprachlich. Es ist rechtsstaatlich.

Strafrecht lebt von Präzision. Der Staat darf Menschen nicht aufgrund diffuser Gefühle sanktionieren, sondern wegen klar definierter Taten. Je schwammiger die Definitionen werden, desto größer wird der Raum für moralische Willkür, wird die Empörung zum Richter. Und genau deshalb ist Fischers Skepsis so wichtig.

Besonders bemerkenswert ist dabei die Selbstverständlichkeit, mit der inzwischen explizit geschlechtsspezifische Schutzgesetze diskutiert werden. Nicht "Opferschutz". Nicht "Schutz vor Gewalt". Sondern Schutz von Frauen.

Natürlich: Frauen werden Opfer von Gewalt. Häufig. Schlimm. Unstrittig.

Aber Männer eben auch.

Und genau an diesem Punkt beginnt das rechtsstaatliche Unbehagen. Ein liberaler Rechtsstaat schützt die Bevölkerung – nicht ausgesuchte Teile davon. Man stelle sich probeweise die umgekehrte Formulierung vor: ein Gesetz zum besonderen Schutz von Männern vor psychischer oder sozialer Gewalt durch Frauen. Der öffentliche Aufschrei wäre auf der nach oben offenen Richter-Skala messbar.

Doch sobald "Frauen" im Titel steht, soll plötzlich jede Nachfrage unanständig wirken. Das ist kein Fortschritt.

Und genau hier schließt sich der Kreis zur Verwässerung der Begriffe. Denn wenn Gewalt immer weiter ausgedehnt wird und gleichzeitig bestimmte Gruppen einen exklusiven Opferstatus erhalten, entsteht zwangsläufig eine Schieflage: dieselbe Handlung bekommt je nach Geschlecht des Betroffenen ein unterschiedliches moralisches und womöglich irgendwann juristisches Gewicht.

Wie schnell es zum "Schutz der Schutzbedürfigen" zu einer Schieflage kommt, kann man an zwei Beispielen aktuell schön belegen.

BEIPSPIEL 1: Ein edler Laden für geflochtene Handtaschen hängt ein Schild auf "Influencer" unerwünscht, weil die notorischen Selbstdarsteller den Laden gerne als Kulisse für ihre Videos verwenden, aber nichts kaufen. Der Tenor des Artikels im INDEPENDENT dazu:

'Hating influencers has become a socially acceptable way to hate women'

BEIPSPIEL 2 (neulich schon erwähnt): Oder nehmen wir den Kanadier, der 18 Monate im Knast saß, weil man ihm unterstellte, er habe im Internet versucht, sexuelle Kontakte zu Minderjährigen anzubahnen. Es gab keine Opfer, keine Zeugen, keine Beweise, kein Geständnis – nur seinen Usernamen, der auf den Drachenschrei im Computerspiel THE ELDER SCROLLS V: SKYRIM zurück geht. Das reicht zur Verurteilung. Es reicht, sein Leben zu ruinieren. Bis man dann feststellt, dass sein Username lediglich falsch abgeschrieben wurde.

Ups.

Die entscheidende Frage lautet deshalb nicht, ob Frauen oder Kinder geschützt werden sollen. Natürlich sollen sie das. Genauso wie Männer.

Die eigentliche Frage lautet: Kann es in einem Rechtsstaat überhaupt Taten geben, die bei Frauen als Verbrechen gelten – bei Männern aber nicht? Ich möchte das nicht glauben. Und ich möchte es auch nicht unwidersprochen stehen lassen.



27 Kommentare

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27 Kommentare
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andreas
10. August, 2026 14:10

Spannendes, komplexes Thema.
Ich hatte mal was darüber geschrieben, dass J.J.Abrams genötig wurde, sich für die Unterwäsche Szene von Alice Eve in Star Trek (2009) zu entschuldigen.
2022 als Chris Hemsworth nackt in Thor: Love and Thunder präsentiert wurde: nichts.

Bei einem aktuellem Fall in Deutschland geht mutmaßlich um die Verbreitung von Deepfake Porn. Nach meinem Befinden wäre dies wohl Beleidigung, Verunglimpfung – Missbrauch – verletzte Persönlichkeitsrechte.

Es fiel plakativ der Begriff "digitale Vergewaltigung". Damit tue ich mich schwer. Es gibt auch keine digitale Körperverletzung. Mich kann niemand virtuell zusammenschlagen. Wenn man den Begriff Vergewaltigung hier ansetzt, wo ordnet man dann die "echte" körperliche vergewaltigung ein?

10. August, 2026 14:46

Artikel hinter paywall.

bartdude
10. August, 2026 16:34
Reply to  Flossensauger

archive (punkt) is ist Dein Freund.

bartdude
10. August, 2026 16:31

Zu der Frage, ob es im Rechtsstaat Taten gibt, die nur Frauen, aber nicht Männer begehen können – klar, schon länger: §218 (3), Männer können mangels Hardware einfach nicht "die Schwangere" sein. Auch andersrum ist das schon lange so: es im Strafrecht Tatbestände, die ausdrücklich nur Männer verwirklichen können, z.B. §183 – da steht das buchstäblich in den ersten beiden Worten.

10. August, 2026 17:05
Reply to  Torsten Dewi

Wow, das ist krass. Und gerade in der Welt möglicher Geschlechteränderungen komplett unhaltbar. Was macht eine Person, die sich ein "weiblich" eintragen lässt, aber nicht operiert hat?

bartdude
10. August, 2026 17:14
Reply to  Torsten Dewi

Wenn man mal eine Vorhersage treffen will: der 218 wird früher oder später wegkommen, aber der 183 wird bei aktueller Richtung der Gesetzesentwicklung wohl eher unter jenen "Gewalthandlungen" einsortiert und damit verschärft.

Und das zusammen mit dem unsäglichen SBGG, wo der Gesetzgeber so besoffen von sich selber war, dass scheinbar absolut niemand auch nur die einfachsten Konsequenzen durchdacht hat (außer der Wehrpflicht, na klar!) ist das ein Clusterfuck sondergleichen.

Axel Kugler
11. August, 2026 12:16

Ich denke, Männer können nicht wegen Samenraub und Frauen nicht wegen Exhibitionsmus belangt werden.

Wienpirat
11. August, 2026 13:33
Reply to  Axel Kugler

Wieso nicht? Ich kann auch den Samen eines anderen Mannes abfangen, z.B. in einem Becher, und damit z.B. eine künstliche Befruchtung herbeiführen.

(Disclaimer: können im Sinne von "mein Mann sein verhindert es nicht".

Alex
11. August, 2026 14:29
Reply to  Torsten Dewi

Nur ist es dann eben kein Exibitionismus qua Gesetz sondern eher Erregung öffentlichen Ärgernisses.

Nikolai
11. August, 2026 23:03
Reply to  Torsten Dewi

Exibitionismus ist tatsächlich reine Männersache.
Die Rechtssprechung und diverse Urteile sind da eindeutig.

Ist das richtig? Eher nicht.
Ist es geltendes Recht? Ja.

Thomas
13. August, 2026 12:13

ich, als jemand, der als Heranwachsender Übergriffigkeit (Gewalt?) durch Frauen erlebt habe, unterstütze die Reformpläne.
Es handelt sich um ein systemisches Problem, dem man systemisch begegnen muss.
Eigentlich sollte das nicht nötig sein, aber zur Sicherheit: damit soll die Gewalt gegen Männer nicht kleingeredet werden. Sie ist real und muss geahndet werden.

"Ein liberaler Rechtsstaat schützt die Bevölkerung – nicht ausgesuchte Teile davon."
Das bedeutet ja nicht, dass er Männer nicht schützt, es gibt einfach zusätzliche Gesetze für Frauen. So, wie es Gesetze gibt, die nur für Kinder, Arbeitnehmer oder Menschen mit Behinderungen gelten.

Das klingt für mich nach dieser "Black / All Lives Matter"-Debatte. Nur, weil man sagt, dass eine Gruppe geschützt werden muss, heißt das noch lange nicht, dass einem die anderen Gruppen egal sind

Thomas
14. August, 2026 11:41
Reply to  Torsten Dewi

Aber es gibt doch auch mehr Gesetze, die Kinder schützen, als Erwachsene. Angestellte sind durch das Gesetz besser geschützt, als Arbeitgeber.

Das mit "Geschlechter umdrehen" funktioniert halt nicht, wenn wir nicht auch die systemischen Nachteile umdrehen.

Zu BLM: Darum hab ich ja auch geschrieben, dass es mich an diese Diskussion erinnert – nicht, dass es dieselbe Situation ist.

Thomas
18. August, 2026 15:39
Reply to  Torsten Dewi

Frauen werden schon seit Jahrzehnten systemisch benachteiligt, die Gesetze wurden mittlerweile (größtenteils? vollständig? keine Ahnung) entsprechend angepasst.

Gewalt von Männern gegen Frauen ist um ein vielfaches höher als Frauen gegen Männer. Wenn ich mich richtig erinnere, sprechen wir bei Beziehungsdelikten von 80% Gewalt von Männern gegen Frauen. (man könnte sagen, "Frauen befinden sich in einer schlechteren Position als Männer")

Gesetze, die gegen solche Fälle ankämpfen, haben auch eine große Symbolkraft und machen auf dieses Problem aufmerksam.

"Wirst du Frauen als nächstes mit Behinderten gleichstellen?"
hmmm… so eine Unterstellung als Frage formuliert find ich ziemlich schwach. Und ich bin mir sicher, stünde sie in einem Artikel, den du Satz für Satz auseinander nehmen würdest, würdest du sie dem Autor sicher vorhalten. Aber okay, für den Fall, dass das eine ernstgemeinte Frage war: Nein.

Thomas
19. August, 2026 09:29
Reply to  Torsten Dewi

ich muss sagen, ich bin von deiner Argumentation hier echt enttäuscht.
Diese komische Unterstellung, dann hier ein Musterbeispiel für Whataboutism. Wenn sich gerade für die Belange der Frauen eingesetzt wird, heißt das ja nicht, dass man sich nicht für die Belange der Männer eingesetzt werden darf (und hier liefere ich dir sogar gleich die Vorlage für ein schönes Strohmann-Argument).

Mein Eindruck ist, dass du sehr schnell einen pissigen Ton an den Tag legst, wenn ein Kommentator sich nicht in die Reihe der Claquere hier eingliedert. Ist ja dein gutes Recht. Für mich ist das zu viel Negativität in dieser rauen Welt ( 😉 ) und ich werde meine Kommentare (wenn überhaupt) auf Posts beschränken, denen ich zustimme. Tut uns beiden vielleicht ganz gut. Und so wichtig sind weder meine Person noch meine Ansichten, dass der Welt dadurch ein großer Verlust widerfährt.

Thomas
19. August, 2026 12:05
Reply to  Torsten Dewi

ach Mist, jetzt hast du mich doch noch in einen allerletzten Kommentar gebaitet.

"genau DAS passiert, wenn man ein Gesetz schnitzt, das spezifisch für Frauen gilt. Case closed."
okay, vielleicht versteh ich das einfach nicht. Oder wir sind unterschiedlicher Meinung, ich weiß es auch nicht mehr.

Interessanter finde ich aber tatsächlich den ersten Satz:
"Du kannst dich gerne dagegen wehren, aber dein Kappes wird hier nicht unwidersprochen bleiben."
schon wieder schiebst du mir hier was unter (Gaslighting? Strawman?). Ich hab nie erwartet, gefordert oder gewünscht, dass kein Widerspruch kommt. Mit keinem Wort. Ich hab lediglich die Form kritisiert.

Das ist, wirklich ernst gemeint, echt schade, dass du solche Argumentationstricks sehr gut kennst und erkennst und (sicherlich zurecht) in Artikeln anprangerst. Aber hier wendest du sie selbst an. Mehrfach.

Egal… mir fällt da der Spruch aus dem früheren Internet ein, der in seiner Vollständigkeit heutzutage unnötig viel Empörung hervorrufen würde. Fighting over the internet is like…

Wünsche dir trotzdem einen schönen Tag, Tschö!

29. August, 2026 15:24

Mich beschäftigt vor allem die Inflation der Begriffe.
Wenn „Gewalt“ irgendwann auch Kränkung, Irritation, Unsicherheit und emotionale Belastung meint, entsteht ein sprachliches Problem, das fast schon mathematisch ist: Ein Wort, das alles beschreibt, beschreibt am Ende nichts mehr besonders gut.
Das gilt vermutlich auch jenseits des Strafrechts. „Trauma“, „toxisch“, „übergriffig“ – lauter Wörter, die einmal ziemlich präzise waren und inzwischen gelegentlich wie Universaladapter verwendet werden.
Das Unangenehme daran ist nicht, dass Sprache sich verändert. Das tut sie immer.
Unangenehm wird es dort, wo aus der sprachlichen Unschärfe rechtliche Schärfe entstehen soll.
Denn für Gefühle ist ein Rechtsstaat denkbar schlecht ausgestattet.
Er kann Taten beurteilen.
Beim Befinden wird es schwierig. 🦌